Haus ohne Makler verkaufen – die volle Summe erhalten
(fu – 26.6.23) Üblicherweise greifen Verkäufer eines Hauses oder Grundstückes auf die Hilfe eines Maklers zurück. Das ist praktisch, denn der weiß Bescheid um die Formalitäten und kennt den Markt. Allerdings hat ein Makler seinen Preis. Kann man diese Ausgabe durch einen selbst initiierten Verkauf sparen und damit einen beachtlichen Mehrgewinn durch die Veräußerung erzielen?
Ist es schwierig, ein Haus ohne Makler zu verkaufen?
So ganz ohne Hilfe durch eine dritte Instanz ist es nicht einfach, seine Immobilie gewinnbringend zu veräußern. Da müssen Anzeigen auf den Weg gebracht und der gewünschte Verkaufswert ermittelt werden. Bei Letzterem kann es schnell zu Komplikationen kommen, besonders wenn es sich um eine Erbengemeinschaft handelt. Da kann die Frage des Wertes und damit des Erlöses für jeden Erben schnell zu einem Erbschaftsstreit ausarten und der endet womöglich mit hohen Kosten für einen Anwalt. Eine echte Hilfe bieten dagegen spezielle Plattformen, die wie Makler den tatsächlichen Wert der Immobilie ermitteln und die Präsentation des Hauses oder der Eigentumswohnung im Internet professionell gestalten. Wer das Projekt Immobilie verkaufen privat meistern möchte, ist mit der Registrierung auf einer entsprechenden Plattform auf der sicheren Seite.
Wie funktioniert ein Hausverkauf ohne Makler?
Das Veräußern einer Immobilie bedarf guter Vorbereitung. Zunächst müssen alle relevanten Dokumente wie Energieausweis, Urkunden oder Grundrisszeichnungen zusammengestellt werden. Dazu gehören auch der Grundbuchauszug und eine Kopie der Flurkarte. Der potenzielle Käufer sollte sich ein klares Bild von der Größe, Lage und der Fläche der Liegenschaft machen können. Danach werden Fotos von allen vier Seiten des Hauses und relevanten Details benötigt. Angaben über erfolgte Modernisierungsmaßnahmen in Altbauten mit entsprechenden Handwerkerrechnungen fördern das Interesse infrage kommender Kaufinteressenten. Alle diese Dokumente, Daten und Extrainformationen fließen im Anschluss in die Erfassungsseiten der gewählten Immobilienplattform ein. Hier wird der Verkaufswert anhand dieser Daten und der allgemeinen Marktbedingungen ermittelt. Nach Abschluss dieser Schritte kommen noch Fotos und allgemeine Angaben hinzu, dann kann bereits die Annonce veröffentlicht werden. Schon bald werden erste potenzielle Kunden nachfragen.
Wo bekomme ich welche Unterlagen?
Da Privatpersonen nur selten eine Immobilie verkaufen, entsteht oft Verunsicherung darüber, welche Behörde wofür zuständig ist. Beim Grundbuchamt ist der Grundbuchauszug erhältlich. Hier sind alle Eigentümer und eventuell bestehende Ansprüche Dritter sowie Informationen über aktuelle Finanzierungen vermerkt. Das Grundbuchamt befindet sich im Amtsgericht. Die Flurkarte kann online geordert werden, hier ist das Katasteramt zuständig. In einigen Bundesländern kann auch der Grundbuchauszug online angefordert werden. Der Lageplan, besonders wichtig beim Verkauf eines Baugrundstückes, ist ein Auszug aus der Flurkarte als amtlicher Lageplan.
Notarkosten können nicht gespart werden
Im Gegensatz zur Maklergebühr, die entfällt, wird nach einem erfolgreichen Verkauf der Immobilie das Honorar für den Notar fällig. Dieser fertigt einen rechtlich exakt formulierten und vollständigen Kaufvertrag aus und überwacht den formellen Ablauf des Vollzuges aller Punkte, wie die Überweisung der Verkaufssumme oder die Bestätigung der Identitäten der jeweiligen Vertragspartner. Der Notar erhebt laut Gebührenordnung – entsprechend dem Gerichts- und Notarkostengesetz – ein Honorar für seine Arbeit. Dessen Höhe liegt bei 1,5 bis 2 Prozent des erzielten Preises – zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Dazu werden später noch Kosten für die Eintragung im Grundbuchamt fällig.
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