„Griff in die Kasse“ – und die Folgen
(Riesa, 20.1.2015 v. Burkhard Kiehm) Bei der AWO fehlt Geld, eine Menge Geld. Zwischen neun- und zehntausend Euro. Genommen hat sich das Geld der bisherige 2. Vorsitzende, und der heißt Udo Röhl. So ist es, er hat es selbst zugegeben.
Standard für Juristen, „Griff in die Vereinskasse“. Kommt ständig vor, wird aber gern intern geregelt. „Rausschmiss, Geld zurück und Ruhe im Schiff“.
Aber weil Röhl den Betrag als Hartz IV Empfänger wohl nie wird zurückzahlen können, klappt das in diesem Fall nicht. Also Strafanzeige. Soweit in Ordnung.
Doch weil Udo Röhl ja auch einmal Vorsitzender der Riesaer SPD war, gibt die AWO gleich noch eine Pressemitteilung heraus und macht die Geschichte öffentlich.
Und dies fällt auf fruchtbaren Boden. Noch bevor ein Staatsanwalt richtig tätig werden konnte, gibt Udo Röhl gegenüber der Sächsischen Zeitung zu, er habe das Geld wegen seiner Spielsucht gebraucht.
Und einen Tag später macht heute Riesas Amtsgerichtsdirektor Zapf im gleichen Blatt schon einmal deutlich, dass der Übeltäter wegen seiner Spielsucht nicht auf mildernde Umstände zu hoffen braucht und ihm ein Strafmaß bis zu 5 Jahren droht.
Sie denken sich Ihren Teil, ich denk mir den Meinen!
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