Endstation Pflegefall: was tun, wenn die Pflegestufe nicht bewilligt wird?
Tausende von Deutschen sind von dieser Situation betroffen: für lange Zeit wurde ein Verwandter gepflegt, bis die Hilfe leistenden Familienmitglieder an ihre Grenzen stoßen. Professionelle Unterstützung ist von Nöten. Zumeist entscheiden sich Betroffene dafür, eine Pflegestufe zu beantragen. Doch was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Der klassische Verfahrensablauf nach einer Antragstellung
Im Regelfall überprüfen Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung – des MDK – einige Tage nach der Antragstellung die Situation im Rahmen eines Hausbesuchs. Wird die Pflegestufe abgelehnt, ist der letzte Schritt längst nicht erfolgt. Eine Option ist die Erstellung eines Pflegetagebuchs, die nähere Einblicke im Umgang mit der pflegebedürftigen Person gewährt. Hilfreiche Informationen rund um Pflegetagebücher stehen im Internet zur Verfügung. Ergänzend sollten sich Betroffene vor Augen führen, dass zahlreiche der durch den MDK erstellten Gutachten fehlerhaft sind. Deshalb wird empfohlen, Widerspruch gegen die ablehnenden Bescheide einzulegen. Im Gegenzug ist es wichtig, die MDK-Gutachten bei der Pflegekasse anzufordern. Schließlich können inhaltliche Fehler nur nach der Überprüfung der Gutachten aufgeführt werden.
Gutachten analysieren eine Momentaufnahme
Beispielsweise ist es bei den Gutachten problematisch, dass die Dokumente nur eine Momentaufnahme der jeweiligen häuslichen Situation betrachten. Da ein MDK-Besuch erfahrungsgemäß noch nicht einmal eine halbe Stunde andauert, ist es schwierig, die Pflegebedürftigkeit der Personen realistisch einzuschätzen. Bleiben diese sowie andere die Pflege erschwerende Faktoren unberücksichtigt, wird die Pflegestufe häufig einfach falsch eingeschätzt.
Rechtliche Möglichkeiten nach einer Ablehnung des Antrags
Betroffene können gegen den Pflegebescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Dieses Widerspruchsrecht besteht nicht nur bei einer vollständigen Ablehnung des Antrags. Derselbe Anspruch besteht, falls Pflegestufen zu niedrig angesetzt oder anderweitige Serviceleistungen der Pflegeversicherung nicht bewilligt wurden. Bei diesem Widerspruchsverfahren fordert die Pflegekasse ein weiteres Gutachten durch einen anderen MDK-Mitarbeiter ein. Wird die Pflegestufe daraufhin wieder abgelehnt, ist es sinnvoll, beim zuständigen Sozialgericht eine Klage einzureichen. Dieses Gerichtsverfahren zielt darauf ab, ein weiteres Gutachten durch einen unabhängigen Gutachter einzuholen. Bei einer Bewilligung der Leistungen für eine Pflegestufe wird die Unterstützung ab dem Datum des ersten Antrags zugesagt. Deshalb ist es für Betroffene ratsam, auf eine erneute Antragszustellung zu einem späteren Zeitpunkt zu verzichten und die Option des Widerspruchs bzw. Klageverfahrens zu wählen.
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